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AEB

Einkaufsbedingungen der PolyCorporation Trade GmbH

I. Bestellung

Auftragsbestätigungen des Verkäufers mit anderen Verkaufsbedingungen als diesen erkennen wir nicht an. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge. Urschriftliche Bestellungen haben Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, werden von uns nicht anerkannt. Die Eigenschaften und Qualitäten der von uns bestellten Waren gelten als zugesichert.

II.Bestätigung

Jede Bestellung ist unverzüglich unter Angabe der verbindlichen Lieferzeit, des Preises und des Artikels zu bestätigen.

III.Lieferfristen

Die festgesetzten Lieferfristen sind genau einzuhalten. Bei nicht fristgemäßer Lieferung – auch unverschuldet – sind wir nach Setzung einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Teillieferungen dürfen wir behalten und im Übrigen vom Vertrag zurücktreten. Alle durch verspätete Lieferung verursachten Kosten (Telegramme, Eilfracht etc.) gehen zu Lasten des Verkäufers.IV.Gewährleistung/KennzeichnungDer Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferte Ware den für ihre Verwendung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht und nicht gegen Rechte Dritter verstößt.

V.Abtretungsverbot

Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

VI.Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist 49811 Lingen. Zahlungen erfolgen nach unserer Wahl per Verrechnungsscheck oder durch Überweisung auf Bank-/Postgirokonto. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Postabgangsstempel. Erfüllungsort für Lieferungen des Verkäufers ist der Ort, an den er die Ware zu liefern hat. Gerichtsstand ist Osnabrück.

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